Fehler im Entwurf
Der einfachste Fall: Solange die Rechnung ein Entwurf ist, änderst du einfach, was falsch ist. Ein überflüssiger Entwurf lässt sich löschen, davon bleibt nichts zurück.
Fehler nach dem Versand
Eine versendete Rechnung kannst du anpassen und dem Kunden erneut senden. Wichtig zu wissen: Die Zahlungsreferenz bleibt dabei dieselbe. Sie wird beim Ausstellen fest vergeben und ändert sich nie mehr, auch nicht bei einem Wechsel des Bankkontos. Eine Zahlung auf die ursprüngliche Rechnung wird also weiterhin korrekt zugeordnet.
Löschen lässt sich eine versendete Rechnung bewusst nicht: Ein ausgestellter Beleg muss nachvollziehbar bleiben, samt Verlauf. Warum das so ist, steht auf der Seite Rechnungsstatus verstehen.
Der Kunde zahlt nicht
Wenn eine Forderung uneinbringlich ist, schreibst du den offenen Restbetrag ab. Die Ausbuchung wird als eigene Zeile bei den Zahlungen geführt, die Rechnung ist damit abgeschlossen, ohne dass sie als normal bezahlt gilt. Vorher stehen dir Mahnung und Betreibung offen, mehr dazu auf der Seite Mahnungen und Betreibung.
Bereits bezahlte Rechnung
Bei einer bezahlten Rechnung mit falschem Inhalt empfehlen wir eine neue, korrigierende Rechnung über die Differenz, statt am bezahlten Beleg zu schrauben. So bleibt jede Zahlung einem sauberen Beleg zugeordnet.
Storno und Gutschrift als eigene Belege
Ein eigener Storno-Beleg und ein Gutschrifts-Beleg mit eigenem Nummernkreis sind in Arbeit. Bis dahin gelten die Wege oben: Entwürfe ändern oder löschen, versendete Rechnungen anpassen und neu senden, uneinbringliche Restbeträge abschreiben.