Die aktuellen Sätze
Seit dem 1. Januar 2024 gelten in der Schweiz:
- 8.1 Prozent Normalsatz, der Regelfall im Handwerk.
- 2.6 Prozent reduzierter Satz, etwa für Lebensmittel.
- 3.8 Prozent Sondersatz für Beherbergung.
Die Sätze sind in Balio als Daten mit Gültigkeitszeitraum hinterlegt, nicht fest einprogrammiert. Ändert die Steuerverwaltung einen Satz, wird er nachgeführt, ohne dass du etwas tun musst. Bestehende Rechnungen behalten dabei immer die Sätze, mit denen sie ausgestellt wurden.
Es zählt das Leistungsdatum, nicht das Rechnungsdatum
Massgeblich für den Satz ist, wann die Leistung erbracht wurde. Stellst du heute eine Rechnung für Arbeiten aus einer Zeit mit anderen Sätzen, gehören die damaligen Sätze auf den Beleg. Dafür kannst du auf der Rechnung einen Leistungszeitraum erfassen: Balio schlägt dann automatisch den Satz vor, der in diesem Zeitraum galt. Der Leistungszeitraum erscheint auf dem Beleg, wenn er vom Rechnungsdatum abweicht.
MWST-pflichtig oder nicht
Ob dein Betrieb MWST-pflichtig ist, legst du beim Onboarding oder in den Einstellungen fest. Nicht pflichtige Betriebe (in der Regel unter 100'000 Franken Jahresumsatz) stellen ihre Rechnungen ohne MWST aus.
Saldosteuersatz
Rechnest du mit der ESTV nach der Saldosteuersatz-Methode ab, hinterlegst du das in den MWST-Einstellungen. Auf deinen Rechnungen ändert sich nichts, die Kundschaft sieht die normalen Sätze. Im Buchhaltungs-Export für den Treuhänder wird die Vorsteuer dann nur informativ ausgewiesen, weil sie bei dieser Methode nicht abgezogen wird.
Rundung auf 5 Rappen
Rechnungsbeträge rundet Balio nach Schweizer Rundungsregel auf 5 Rappen, und zwar auf dem Total, nicht auf jeder Position. So stimmt der Endbetrag mit dem überein, was dein Kunde tatsächlich zahlen kann.
Vorsteuer auf deinen Ausgaben
Auch die Gegenseite ist abgedeckt: Beim Beleg-Scan erfasst Balio die MWST-Aufteilung deiner Ausgaben, auch bei Belegen mit mehreren Sätzen. Der Buchhaltungs-Export enthält eine MWST-Zusammenstellung mit Vorsteuer pro Satz, getrennt nach Material und Investitionen, so wie es die MWST-Abrechnung verlangt.