Verzugszins und Mahnspesen in der Schweiz

Direkt-Antwort

Bei einer offenen Rechnung betraegt der gesetzliche Verzugszins in der Schweiz 5% pro Jahr ab Verzug (OR Art. 104), sofern nichts anderes vereinbart ist. Mahnspesen darfst du nur verlangen, wenn sie vertraglich vereinbart sind. Fuer ausstehende Mehrwertsteuer gilt ein eigener Verzugszins, den das EFD festlegt, fuer 2026 betraegt er 4%.

Das Wichtigste in Kuerze

  • Der gesetzliche Verzugszins betraegt 5% pro Jahr ab Verzug (OR Art. 104).
  • Er gilt automatisch, wenn ihr keinen anderen Zins vereinbart habt.
  • Mahnspesen und Bearbeitungsgebuehren brauchen eine vertragliche Grundlage.
  • Fuer die MWST gilt ein separater, vom EFD festgelegter Verzugszins, 2026 sind es 4%.
  • Der Verzugszins ist eine Entschaedigung fuer die verspaetete Zahlung, keine Strafe.

Wie hoch der Verzugszins ist

Sobald ein Schuldner in Verzug ist, schuldet er auf den ausstehenden Betrag einen Verzugszins. Im Geschaeftsverkehr betraegt dieser von Gesetzes wegen 5% pro Jahr (OR Art. 104), wenn ihr vertraglich keinen anderen Satz festgelegt habt. Der Zins laeuft ab dem Eintritt des Verzugs, also ab der Mahnung nach Faelligkeit oder ab einem vereinbarten Verfalltag.

Mahnspesen und die MWST

Anders als der Verzugszins stehen dir Mahnspesen nicht automatisch zu. Du darfst sie nur verlangen, wenn sie vertraglich vereinbart sind, etwa in den allgemeinen Geschaeftsbedingungen. Davon zu unterscheiden ist die Mehrwertsteuer: Wer der ESTV Steuer schuldet und zu spaet zahlt, dem wird ein eigener Verzugszins berechnet, den das Eidgenoessische Finanzdepartement festlegt. Fuer 2026 betraegt dieser 4%. Dieser Satz wird periodisch angepasst.

Bezug zu Balio

Balio erkennt ueberfaellige Rechnungen automatisch und unterstuetzt ein mehrstufiges Mahnwesen. Den Verzugszins und allfaellige vereinbarte Spesen weist du in der Mahnung aus. Balio kostet ab CHF 49 pro Monat.

Haeufige Fragen

Wie hoch ist der Verzugszins in der Schweiz? 5% pro Jahr ab Verzug (OR Art. 104), sofern nichts anderes vereinbart ist.

Darf ich Mahnspesen verrechnen? Nur wenn sie vertraglich vereinbart sind. Der Verzugszins dagegen steht dir von Gesetzes wegen zu.

Gilt fuer die MWST derselbe Zins? Nein. Fuer ausstehende MWST legt das EFD einen eigenen Verzugszins fest, fuer 2026 sind es 4%.

Ab wann laeuft der Verzugszins? Ab Eintritt des Verzugs, also ab der Mahnung nach Faelligkeit oder ab einem vereinbarten Verfalltag.

Quellen

  • PRIMAER: fedlex.admin.ch, Obligationenrecht (SR 220), Verzugszins Art. 104.
  • PRIMAER: EFD und ESTV, Verzugszins auf MWST (Satz 2026), estv.admin.ch.
  • Hinweis: Balio-Funktionen gemaess Produktstand Juni 2026.

Von Kevin Sachs, Geschäftsführer · Veröffentlicht am 22. Juni 2026

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