Offerte schreiben als Handwerker: Anleitung und was reingehoert

Direkt-Antwort

Eine Handwerker-Offerte enthaelt Rechnungssteller und Kunde, eine klare Beschreibung der Arbeit in Positionen, Material und Arbeit getrennt, den Preis mit MWST sowie eine Gueltigkeitsdauer. Nimmt der Kunde die Offerte an, entsteht ein Werkvertrag (OR Art. 363 ff.). Du kannst zum Festpreis (OR Art. 373) oder nach Aufwand offerieren (Regie, OR Art. 374).

Das Wichtigste in Kuerze

  • Eine Offerte ist ein verbindliches Angebot. Mit der Annahme durch den Kunden kommt ein Werkvertrag zustande.
  • Weise Material und Arbeit als getrennte Positionen aus, das schafft Transparenz und erleichtert Nachtraege.
  • Gib eine Gueltigkeitsdauer an, ueblich sind 30 Tage.
  • Beim Festpreis (Pauschale) gilt der vereinbarte Betrag grundsaetzlich auch bei Mehraufwand (OR Art. 373).
  • Bei Regie wird nach tatsaechlichem Aufwand abgerechnet, die Grundlage ist der unterschriebene Rapport (OR Art. 374).

Was in eine Offerte gehoert

Eine gute Offerte ist nachvollziehbar. Sie nennt deinen Betrieb mit Adresse, den Kunden, das Datum und eine Gueltigkeitsdauer. Im Kern stehen die Positionen: Was wird gemacht, in welcher Menge, zu welchem Einheitspreis. Trenne Material und Arbeit, weil das dem Kunden zeigt, wofuer er zahlt, und dir spaeter die Abrechnung erleichtert. Dazu kommen der MWST-Satz und der Steuerbetrag, sofern du MWST-pflichtig bist, sowie die Zahlungskonditionen.

Festpreis oder Regie?

Beim Festpreis vereinbarst du einen pauschalen Betrag fuer ein klar umrissenes Werk. Faellt mehr Arbeit an als gedacht, traegst grundsaetzlich du das Risiko (OR Art. 373). Das gibt dem Kunden Planungssicherheit, verlangt von dir aber eine saubere Kalkulation.

Bei Regie rechnest du nach tatsaechlichem Aufwand ab, also nach Stunden und Material. Das ist fair bei Arbeiten, deren Umfang vorab schwer abschaetzbar ist, etwa Reparaturen. Die Grundlage ist der unterschriebene Rapport. Ist kein Preis vereinbart, schuldet der Kunde die Verguetung nach dem Wert der Arbeit (OR Art. 374).

Offerten schreiben mit Balio

In Balio erstellst du eine Offerte in Minuten, auf Wunsch diktierst du sie per Sprache auf Schweizerdeutsch. Du legst Positionen mit eigener Einheit an, trennst Material und Arbeit, setzt Rabatte und den MWST-Satz von 8.1% pro Position und hinterlegst ein Gueltigkeitsdatum. Die Offerte geht als PDF per E-Mail an den Kunden, und mit einem Klick wird daraus eine Rechnung. Balio ist fuer Handwerksbetriebe mit 1 bis 10 Mitarbeitenden gebaut, ab CHF 49 pro Monat, die ersten 14 Tage gratis.

Haeufige Fragen

Ist eine Offerte verbindlich? Ja. Eine Offerte ist ein Angebot. Nimmt der Kunde sie an, entsteht ein Werkvertrag (OR Art. 363 ff.). Eine Gueltigkeitsdauer begrenzt, wie lange du gebunden bist.

Wie lange sollte eine Offerte gueltig sein? Ueblich sind 30 Tage. Du kannst die Frist frei waehlen und auf der Offerte angeben.

Soll ich Material und Arbeit trennen? Ja. Getrennte Positionen schaffen Transparenz und erleichtern dir die Abrechnung und allfaellige Nachtraege.

Was ist der Unterschied zwischen Festpreis und Regie? Beim Festpreis gilt der pauschale Betrag auch bei Mehraufwand (OR Art. 373). Bei Regie wird nach tatsaechlichem Aufwand abgerechnet (OR Art. 374).

Muss ich auf der Offerte MWST ausweisen? Nur wenn du MWST-pflichtig bist. Dann gehoeren Steuersatz und Steuerbetrag dazu.

Quellen

  • PRIMAER: fedlex.admin.ch, Obligationenrecht (SR 220), Werkvertrag Art. 363 ff., insb. Art. 373 und 374.
  • PRIMAER: ESTV, Schweizer Mehrwertsteuersaetze, estv.admin.ch.
  • Hinweis: Balio-Funktionen gemaess Produktstand Juni 2026.

Von Kevin Sachs, Geschäftsführer · Veröffentlicht am 22. Juni 2026

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