Selbstaendig machen als Handwerker: Einzelfirma gruenden

Direkt-Antwort

Eine Einzelfirma entsteht mit der Aufnahme der selbstaendigen Taetigkeit, ohne Mindestkapital. Du meldest dich bei der AHV-Ausgleichskasse als selbstaendigerwerbend an. Ein Eintrag im Handelsregister ist ab CHF 100'000 Jahresumsatz Pflicht, darunter freiwillig. Du haftest unbeschraenkt mit deinem Privatvermoegen, und der Firmenname muss deinen Familiennamen enthalten.

Das Wichtigste in Kuerze

  • Die Einzelfirma braucht kein Mindestkapital und entsteht mit der Geschaeftstaetigkeit.
  • Die Anmeldung als selbstaendigerwerbend erfolgt bei der AHV-Ausgleichskasse, der Status muss anerkannt werden.
  • Der Handelsregistereintrag ist ab CHF 100'000 Umsatz Pflicht, darunter freiwillig.
  • MWST-pflichtig wirst du ebenfalls ab CHF 100'000 Umsatz.
  • Du haftest unbeschraenkt mit dem Privatvermoegen, der Firmenname enthaelt den Familiennamen.

Die ersten Schritte

Als Handwerker startest du in der Regel als Einzelfirma, weil sie unkompliziert und ohne Kapital gruendbar ist. Der wichtigste Schritt ist die Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse: Sie prueft und anerkennt deinen Status als selbstaendigerwerbend, was Voraussetzung fuer vieles Weitere ist. Du zahlst AHV-, IV- und EO-Beitraege auf dem Einkommen. Eine Pensionskasse und eine Unfallversicherung sind fuer Selbstaendige nicht obligatorisch, aber empfehlenswert.

Handelsregister, MWST und Haftung

Erreicht dein Jahresumsatz CHF 100'000, musst du dich ins Handelsregister eintragen. Dieselbe Schwelle gilt fuer die MWST-Pflicht, mehr dazu auf unserer Seite zur MWST. Bei der Einzelfirma haftest du unbeschraenkt, also auch mit deinem Privatvermoegen. Wer dieses Risiko begrenzen will, prueft spaeter den Wechsel zu einer GmbH. Der Name der Einzelfirma muss zwingend deinen Familiennamen enthalten, ein Fantasiezusatz ist erlaubt.

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Haeufige Fragen

Brauche ich Startkapital fuer eine Einzelfirma? Nein. Die Einzelfirma kennt kein Mindestkapital und entsteht mit der Aufnahme der Taetigkeit.

Muss ich mich ins Handelsregister eintragen? Ab CHF 100'000 Jahresumsatz ist der Eintrag Pflicht, darunter ist er freiwillig.

Wo melde ich mich als Selbstaendiger an? Bei der AHV-Ausgleichskasse, die deinen Status als selbstaendigerwerbend prueft und anerkennt.

Hafte ich mit meinem Privatvermoegen? Ja. Bei der Einzelfirma ist die Haftung unbeschraenkt. Eine GmbH begrenzt das Risiko, ist aber aufwaendiger.

Ab wann werde ich MWST-pflichtig? Ab CHF 100'000 Jahresumsatz aus steuerbaren Leistungen.

Quellen

  • PRIMAER: kmu.admin.ch, Gruendung und Rechtsformen, insb. Einzelunternehmen.
  • PRIMAER: fedlex.admin.ch, Obligationenrecht (SR 220), Handelsregister und Firmenrecht.
  • PRIMAER: ESTV, MWST-Pflicht ab CHF 100'000, estv.admin.ch.
  • Hinweis: Balio-Funktionen gemaess Produktstand Juni 2026. Keine Rechtsberatung.

Von Kevin Sachs, Geschäftsführer · Veröffentlicht am 22. Juni 2026

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