Buchhaltung fuer Handwerker und Einzelfirmen: was Pflicht ist

Direkt-Antwort

Wie viel Buchhaltung du brauchst, haengt vom Umsatz ab. Einzelfirmen und Personengesellschaften mit weniger als CHF 500'000 Jahresumsatz duerfen eine vereinfachte Rechnung ueber Einnahmen, Ausgaben und Vermoegenslage fuehren, die sogenannte Milchbuechli-Rechnung (OR Art. 957). Ab CHF 500'000 ist die doppelte Buchhaltung Pflicht. Belege bewahrst du 10 Jahre auf.

Das Wichtigste in Kuerze

  • Unter CHF 500'000 Umsatz genuegt die vereinfachte Buchfuehrung ueber Einnahmen, Ausgaben und Vermoegen (OR Art. 957).
  • Ab CHF 500'000 Umsatz ist die ordentliche doppelte Buchhaltung Pflicht.
  • Geschaeftsunterlagen bewahrst du 10 Jahre auf, bei Immobilien 20 Jahre (OR Art. 958f).
  • Eine saubere Trennung von Geschaeft und Privat erleichtert alles.
  • Die meisten Handwerksbetriebe arbeiten mit einem Treuhaender, der die Buchhaltung fuehrt.

Was das Gesetz verlangt

Das Obligationenrecht unterscheidet nach Groesse. Kleine Einzelfirmen und Personengesellschaften mit einem Jahresumsatz unter CHF 500'000 muessen nur ueber Einnahmen und Ausgaben sowie die Vermoegenslage Buch fuehren. Das ist die vereinfachte Rechnung, oft Milchbuechli-Rechnung genannt. Wer darueber liegt oder eine GmbH oder AG fuehrt, braucht die doppelte Buchhaltung mit Bilanz und Erfolgsrechnung. Unabhaengig davon gilt die Aufbewahrungspflicht: 10 Jahre fuer Geschaeftsunterlagen, 20 Jahre fuer Belege zu Grundstuecken (OR Art. 958f).

Die Rolle des Treuhaenders

In der Praxis ueberlassen die meisten Handwerksbetriebe die Buchhaltung einem Treuhaender. Das ist sinnvoll, weil er die Abschluesse, die MWST-Abrechnung und den Lohn korrekt erledigt und du dich auf das Handwerk konzentrieren kannst. Deine Aufgabe ist es, ihm vollstaendige und geordnete Unterlagen zu liefern: Rechnungen, Belege, Stundendaten.

Wo Balio hilft, und wo der Treuhaender uebernimmt

Hier ist Ehrlichkeit wichtig: Balio ist keine Buchhaltungssoftware. Balio fuehrt keine doppelte Buchhaltung, erstellt keine Bilanz und keine MWST-Abrechnung und macht keinen Lohnlauf. Was Balio gut kann, ist die Grundlage zu liefern: Offerten, Rapporte und QR-Rechnungen sauber erfassen, die Zeiterfassung fuehren und alles als Export fuer den Treuhaender bereitstellen. So bekommt dein Treuhaender geordnete Daten, und die eigentliche Buchhaltung macht er oder eine Buchhaltungssoftware. Balio kostet ab CHF 49 pro Monat, 14 Tage gratis.

Haeufige Fragen

Ab wann brauche ich eine doppelte Buchhaltung? Ab CHF 500'000 Jahresumsatz. Darunter genuegt fuer Einzelfirmen und Personengesellschaften die vereinfachte Rechnung (OR Art. 957).

Was ist die Milchbuechli-Rechnung? Die vereinfachte Buchfuehrung ueber Einnahmen, Ausgaben und Vermoegenslage, zulaessig unter CHF 500'000 Umsatz.

Wie lange muss ich Belege aufbewahren? 10 Jahre, bei Unterlagen zu Grundstuecken 20 Jahre (OR Art. 958f).

Macht Balio meine Buchhaltung? Nein. Balio erstellt Offerten, Rapporte und Rechnungen und liefert Exporte. Die Buchhaltung macht dein Treuhaender oder eine Buchhaltungssoftware.

Brauche ich einen Treuhaender? Pflicht ist er nicht, aber fuer Abschluss, MWST und Lohn sehr empfehlenswert.

Quellen

  • PRIMAER: fedlex.admin.ch, Obligationenrecht (SR 220), Buchfuehrung Art. 957 und Aufbewahrung Art. 958f.
  • Hinweis: Balio-Funktionen gemaess Produktstand Juni 2026. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Von Kevin Sachs, Geschäftsführer · Veröffentlicht am 22. Juni 2026

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