MWST fuer Handwerker: ab wann pflichtig und wie abrechnen

Direkt-Antwort

Ein Handwerksbetrieb wird MWST-pflichtig, sobald sein weltweiter Umsatz aus steuerbaren Leistungen innerhalb eines Jahres CHF 100'000 erreicht (MWSTG Art. 10). Die Anmeldung erfolgt innert 30 Tagen bei der ESTV. Es gelten die Saetze 8.1%, 2.6% und 3.8%. Abrechnen kannst du nach der effektiven Methode oder mit dem vereinfachten Saldosteuersatz.

Das Wichtigste in Kuerze

  • Die Pflicht beginnt ab CHF 100'000 weltweitem Jahresumsatz aus steuerbaren Leistungen (MWSTG Art. 10).
  • Unter der Schwelle kannst du dich freiwillig anmelden, etwa um Vorsteuer geltend zu machen.
  • Wer nicht im Register ist, darf keine MWST ausweisen (MWSTG Art. 27).
  • Handwerksleistungen unterliegen dem Normalsatz von 8.1%.
  • Du waehlst zwischen effektiver Abrechnung und der vereinfachten Saldosteuersatzmethode.

Wann die Pflicht beginnt

Massgebend ist der Umsatz aus steuerbaren Leistungen weltweit innerhalb eines Jahres. Erreicht er CHF 100'000, wirst du mehrwertsteuerpflichtig (MWSTG Art. 10). Fuer ehrenamtlich gefuehrte Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnuetzige Institutionen liegt die Schwelle bei CHF 250'000. Die Anmeldung im MWST-Register machst du innert 30 Tagen, seit 2024 elektronisch ueber das ESTV-Portal. Liegst du darunter, kannst du dich freiwillig anmelden, was sinnvoll sein kann, wenn du viel Vorsteuer auf Material und Investitionen hast.

Welche Saetze gelten

Seit dem 1. Januar 2024 gelten der Normalsatz 8.1%, der reduzierte Satz 2.6% und der Sondersatz Beherbergung 3.8%. Handwerksarbeiten fallen unter den Normalsatz. Wer nicht im Register eingetragen ist, darf weder MWST ausweisen noch darauf hinweisen (MWSTG Art. 27).

Effektive Methode oder Saldosteuersatz?

Bei der effektiven Methode rechnest du die auf deinen Umsaetzen geschuldete Steuer ab und ziehst die Vorsteuer auf deinen Einkaeufen ab. Das ist genau, aber aufwaendiger.

Bei der Saldosteuersatzmethode multiplizierst du deinen Bruttoumsatz mit einem von der ESTV bewilligten Branchensatz und musst die Vorsteuer nicht einzeln ermitteln. Das vereinfacht die Abrechnung deutlich. Auf den Rechnungen an deine Kunden weist du trotzdem den gesetzlichen Satz von 8.1% aus. Details dazu auf unserer Seite zum Saldosteuersatz.

MWST und Balio

Balio weist die MWST auf Offerten und Rechnungen korrekt aus: den Satz von 8.1% pro Position und den Steuerbetrag, dazu die UID auf dem Rechnungskopf. Ehrlich gesagt erstellt Balio aber nicht die MWST-Abrechnung gegenueber der ESTV. Diese macht dein Treuhaender oder eine Buchhaltungssoftware. Balio liefert die Belege und Exporte als Grundlage. Balio ist fuer Handwerksbetriebe mit 1 bis 10 Mitarbeitenden gebaut, ab CHF 49 pro Monat.

Haeufige Fragen

Ab welchem Umsatz bin ich MWST-pflichtig? Ab CHF 100'000 weltweitem Jahresumsatz aus steuerbaren Leistungen (MWSTG Art. 10). Fuer bestimmte Vereine und gemeinnuetzige Institutionen liegt die Schwelle bei CHF 250'000.

Kann ich mich freiwillig anmelden? Ja. Unter der Schwelle ist die freiwillige Anmeldung moeglich, etwa um Vorsteuer geltend zu machen.

Welchen Satz hat eine Handwerksarbeit? Den Normalsatz von 8.1%.

Was ist der Vorteil des Saldosteuersatzes? Du musst die Vorsteuer nicht einzeln ermitteln und rechnest einfacher ab, in der Regel halbjaehrlich. Auf der Rechnung weist du dennoch 8.1% aus.

Erstellt Balio meine MWST-Abrechnung? Nein. Balio weist die MWST auf den Belegen aus. Die Abrechnung gegenueber der ESTV macht dein Treuhaender oder eine Buchhaltungssoftware.

Quellen

  • PRIMAER: fedlex.admin.ch, Mehrwertsteuergesetz (SR 641.20), Art. 10, 11, 27.
  • PRIMAER: ESTV, Schweizer Mehrwertsteuersaetze, estv.admin.ch.
  • PRIMAER: ESTV, Anmeldung und Abrechnungsmethoden MWST, estv.admin.ch.
  • Hinweis: Balio-Funktionen gemaess Produktstand Juni 2026.

Von Kevin Sachs, Geschäftsführer · Veröffentlicht am 22. Juni 2026

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