Saldosteuersatz fuer Handwerksbetriebe erklaert

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Der Saldosteuersatz vereinfacht die MWST-Abrechnung: Du multiplizierst deinen Bruttoumsatz mit einem von der ESTV bewilligten Branchensatz und musst die Vorsteuer nicht einzeln ermitteln. Auf den Kundenrechnungen weist du trotzdem den gesetzlichen Satz von 8.1% aus. Anwenden duerfen ihn Betriebe mit hoechstens CHF 5'024'000 Jahresumsatz und maximal CHF 108'000 Steuerzahllast. Abgerechnet wird in der Regel halbjaehrlich.

Das Wichtigste in Kuerze

  • Der Saldosteuersatz ist ein Branchensatz, der die Abrechnung vereinfacht, weil die Vorsteuer nicht ermittelt wird.
  • Voraussetzung sind hoechstens CHF 5'024'000 Jahresumsatz und maximal CHF 108'000 Steuerzahllast pro Jahr.
  • Auf der Rechnung an den Kunden weist du weiterhin den gesetzlichen Satz von 8.1% aus.
  • Die Abrechnung erfolgt in der Regel halbjaehrlich.
  • Den genauen Satz fuer deine Taetigkeit legt die ESTV fest, fuer viele Bau- und Handwerksbetriebe liegt er etwa zwischen 3.5% und 4.5%.

Wie der Saldosteuersatz funktioniert

Statt die geschuldete Steuer und die Vorsteuer einzeln zu berechnen, multiplizierst du deinen Bruttoumsatz, also den Umsatz inklusive Steuer, mit dem fuer deine Branche bewilligten Saldosteuersatz. Das Ergebnis ist die Steuer, die du der ESTV ablieferst. Der Vorteil ist klar: weniger Aufwand, weil die Vorsteuern nicht erfasst werden muessen. Wichtig ist, dass du gegenueber den Kunden trotzdem den gesetzlichen Satz von 8.1% ausweist.

Voraussetzungen und Abrechnung

Den Saldosteuersatz duerfen Betriebe anwenden, die beide Bedingungen erfuellen: hoechstens CHF 5'024'000 steuerbarer Jahresumsatz und maximal CHF 108'000 Steuerzahllast pro Jahr, berechnet zum bewilligten Satz. Die Abrechnung erfolgt in der Regel halbjaehrlich, was den administrativen Rhythmus zusaetzlich entlastet. Den Satz fuer deine konkrete Taetigkeit legt die ESTV in ihrer Verordnung ueber die Hoehe der Saldosteuersaetze fest. Aufgrund der MWST-Erhoehung per 1. Januar 2024 wurden die Saetze angepasst, einzelne wurden per 2025 erneut ueberprueft. Den fuer dich gueltigen Satz findest du in der ESTV-Verordnung oder erfragst ihn bei der ESTV.

Vor- und Nachteile

Der Saldosteuersatz spart Zeit und Buchhaltungsaufwand, gerade fuer kleine Betriebe. Er kann aber teurer sein als die effektive Methode, wenn du viel Vorsteuer auf Material und Investitionen hast, die du sonst abziehen koenntest. Ein kurzer Vergleich mit deinem Treuhaender klaert, welche Methode fuer dich guenstiger ist.

Saldosteuersatz und Balio

Balio weist auf deinen Rechnungen den gesetzlichen Satz von 8.1% aus, wie es die Saldosteuersatzmethode verlangt. Die eigentliche MWST-Abrechnung nach Saldosteuersatz erstellt Balio nicht, das uebernimmt dein Treuhaender oder eine Buchhaltungssoftware. Balio liefert die Belege und Umsatzdaten als Grundlage. Balio ist fuer Handwerksbetriebe mit 1 bis 10 Mitarbeitenden gebaut, ab CHF 49 pro Monat.

Haeufige Fragen

Was ist der Saldosteuersatz? Ein von der ESTV bewilligter Branchensatz, mit dem du die MWST vereinfacht abrechnest, ohne die Vorsteuer einzeln zu ermitteln.

Welchen Satz weise ich auf der Rechnung aus? Den gesetzlichen Satz von 8.1%. Der Saldosteuersatz betrifft nur deine Abrechnung mit der ESTV, nicht die Kundenrechnung.

Wer darf den Saldosteuersatz anwenden? Betriebe mit hoechstens CHF 5'024'000 Jahresumsatz und maximal CHF 108'000 Steuerzahllast pro Jahr.

Wie hoch ist der Satz fuer mein Gewerk? Das legt die ESTV pro Taetigkeit fest. Fuer viele Bau- und Handwerksbetriebe liegt er etwa zwischen 3.5% und 4.5%. Den genauen Wert nennt die ESTV-Verordnung.

Wie oft muss ich abrechnen? In der Regel halbjaehrlich.

Quellen

  • PRIMAER: ESTV, Saldosteuersaetze und Pauschalsteuersaetze, estv.admin.ch (Eignung, halbjaehrliche Abrechnung).
  • PRIMAER: ESTV, Verordnung ueber die Hoehe der Saldosteuersaetze nach Branchen und Taetigkeiten (Fassung ab 1. Januar 2024, Anpassungen 2025).
  • PRIMAER: ESTV, MWST-Info 12 Saldosteuersaetze.
  • Hinweis: Balio-Funktionen gemaess Produktstand Juni 2026.

Von Kevin Sachs, Geschäftsführer · Veröffentlicht am 22. Juni 2026

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