Suva
auch bekannt als: Schweizerische Unfallversicherungsanstalt, BU/NBU-Versicherung
Die Suva ist der grösste Schweizer Unfallversicherer und übernimmt die Berufsunfall- (BU) und Nichtberufsunfall-Versicherung (NBU) für viele Branchen. Im Baugewerbe ist die Versicherung bei der Suva obligatorisch.
Die Suva (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt) ist eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt und versichert rund die Hälfte aller Schweizer Arbeitnehmer gegen Berufsunfälle, Nichtberufsunfälle und Berufskrankheiten.
Für Schweizer Handwerksbetriebe: die Suva ist im Bau-, Holz-, Metall-, Maler-, Sanitär- und vielen weiteren Gewerken der gesetzlich vorgeschriebene Unfallversicherer. Andere Gewerbe (z.B. reine Büro-Tätigkeiten) sind bei einem privaten UVG-Versicherer versichert.
Beiträge: Berufsunfall-Prämie wird vom Arbeitgeber getragen (zwischen 0.5% und 8% des Lohns je nach Risikoklasse), Nichtberufsunfall-Prämie wird vom Arbeitnehmer getragen (typisch zwischen 1% und 3%) und vom Lohn abgezogen.
Für Solo-Handwerker ohne Mitarbeiter: keine Suva-Pflicht, aber freiwilliger Anschluss möglich. Alternativ private Unfall-Krankentaggeld-Versicherung.
Verwandte Begriffe
KTG
Die Krankentaggeldversicherung (KTG) deckt den Lohnausfall, wenn Mitarbeiter wegen Krankheit nicht arbeiten können. Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber in vielen GAV verpflichtend.
LesenArG Art. 46 (Zeiterfassung)
Artikel 46 des Schweizer Arbeitsgesetzes (ArG) verpflichtet Arbeitgeber zur Aufzeichnung der Arbeitszeit jedes Arbeitnehmers. Die Erfassung erfolgt detailliert nach Art. 73 ArGV 1 oder vereinfacht nach Art. 73a/73b ArGV 1.
LesenBerufshaftpflicht-Versicherung
Die Berufshaftpflicht (BHV) ist eine private Versicherung, die Schäden abdeckt, die der Handwerker bei seiner Berufsausübung an Dritten verursacht. Nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber existenziell wichtig.
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