KTG
auch bekannt als: Krankentaggeldversicherung, KTG-Versicherung
Die Krankentaggeldversicherung (KTG) deckt den Lohnausfall, wenn Mitarbeiter wegen Krankheit nicht arbeiten können. Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber in vielen GAV verpflichtend.
Eine KTG ist eine private Versicherung, die das Lohnausfallrisiko bei Krankheit absichert. Bei einem typischen Vertrag bezahlt die Versicherung 80% des Bruttolohns ab dem 31. Krankheits-Tag bis zu 730 Tage.
Obligatorisch ist die KTG nicht durch Bundesrecht. Aber: viele Schweizer Gesamtarbeitsverträge (GAV) im Baugewerbe, Maler, Sanitär, Schreiner schreiben den Abschluss einer KTG für Mitarbeitende vor. Im Bauhauptgewerbe-GAV und im Maler-Gipser-GAV ist KTG zwingend.
Beiträge: typisch 1.5% bis 3% des Lohns, paritätisch oder zu 50% vom Arbeitnehmer getragen, je nach Vertrag.
Für Solo-Selbstständige: keine KTG-Pflicht, aber dringend zu empfehlen, bei einer längeren Krankheit ohne Lohnfortzahlung droht der Existenzverlust. Private KTG-Verträge gibt es ab CHF 50 bis 200 monatlich.
Verwandte Begriffe
Suva
Die Suva ist der grösste Schweizer Unfallversicherer und übernimmt die Berufsunfall- (BU) und Nichtberufsunfall-Versicherung (NBU) für viele Branchen. Im Baugewerbe ist die Versicherung bei der Suva obligatorisch.
LesenBVG
Das BVG (Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge) regelt die obligatorische Pensionskasse für Schweizer Arbeitnehmer und bildet die 2. Säule des Vorsorgesystems.
Lesen