bvg

BVG

auch bekannt als: Berufliche Vorsorge, Pensionskasse, 2. Säule

Das BVG (Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge) regelt die obligatorische Pensionskasse für Schweizer Arbeitnehmer und bildet die 2. Säule des Vorsorgesystems.

Das BVG ist seit 1985 in Kraft und verpflichtet alle Arbeitgeber, ihre Arbeitnehmer ab einem bestimmten Mindestlohn (BVG-Eintrittsschwelle 2026: CHF 22'680 jährlich) bei einer Pensionskasse oder Sammelstiftung zu versichern.

Beitragssätze: paritätisch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt, mindestens 50% Arbeitgeber-Anteil. Tatsächliche Sätze hängen von Alter, Lohn und Vorsorgeplan ab und liegen typisch zwischen 7% (junge Mitarbeiter) und 18% (ältere). Selbstständigerwerbende sind nicht BVG-pflichtig, können sich aber freiwillig anschliessen.

Für Schweizer Handwerksbetriebe mit Lehrlingen oder Aushilfen: BVG-Pflicht greift erst über der Eintrittsschwelle. Bei Mitarbeitenden mit kleineren Löhnen entfällt die obligatorische Versicherung.

Die BVG-Reform, die unter anderem die Eintrittsschwelle senken und den Koordinationsabzug anpassen wollte, wurde im September 2024 an der Urne abgelehnt. Eintrittsschwelle und Koordinationsabzug gelten unverändert.

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