ahv

AHV

auch bekannt als: Alters- und Hinterlassenenversicherung, 1. Säule

Die AHV ist die staatliche Altersvorsorge der Schweiz, finanziert durch obligatorische Beiträge von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Selbstständigerwerbenden. Sie bildet die 1. Säule des Schweizer Vorsorgesystems.

Die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) ist die wichtigste Schweizer Sozialversicherung und Pflicht für alle in der Schweiz wohnhaften oder erwerbstätigen Personen ab 17 Jahren.

Beitragssätze 2026: Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je 5.3% (gemeinsam 10.6%) auf den Bruttolohn. Selbstständigerwerbende zahlen einen sinkenden Satz zwischen 5.371% und 10% je nach Einkommen. Mindestbeitrag für Nichterwerbstätige: CHF 530 pro Jahr (Stand 2026).

Für Schweizer Handwerksbetriebe mit Mitarbeitenden: AHV-Beiträge müssen pro Mitarbeiter abgeführt und über die Lohnabrechnung an die Ausgleichskasse gemeldet werden. Lohnzahlungen ohne AHV-Anmeldung sind Schwarzarbeit und strafbar.

Für Solo-Selbstständige: Anmeldung als Selbstständigerwerbender bei der zuständigen kantonalen Ausgleichskasse, Akontozahlungen vierteljährlich, Schlussabrechnung jährlich.

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