Einzelfirma
auch bekannt als: Einzelunternehmen
Die Einzelfirma ist die einfachste Schweizer Rechtsform für Selbstständige. Inhaber haftet persönlich und unbeschränkt mit Privatvermögen. Eintrag im Handelsregister erst ab CHF 100'000 Jahresumsatz Pflicht.
Die Einzelfirma (umgangssprachlich Einzelfirma, juristisch Einzelunternehmen) ist die häufigste Rechtsform für Solo-Handwerker und kleine Familienbetriebe in der Schweiz.
Gründung: keine Mindestkapital-Vorschrift, keine Statuten, keine Gründungs-Notarisierung nötig. Anmeldung bei der zuständigen kantonalen Ausgleichskasse als Selbstständigerwerbender. Handelsregister-Eintrag erst ab CHF 100'000 Umsatz Pflicht (Art. 36 HRegV).
Name: muss zwingend den Familiennamen des Inhabers enthalten (Art. 945 OR). Beispiele: "Hans Müller" oder "Müller Maler" sind zulässig, reine Fantasienamen ohne Familiennamen nicht.
Haftung: unbeschränkt mit Privatvermögen. Bei Konkurs der Firma haftet der Inhaber persönlich für alle Geschäftsschulden, einschliesslich Hypothek auf Privatliegenschaft, AHV-Beiträge, Steuern.
Struktur-Wechsel: bei wachsendem Geschäft typisch Umwandlung in eine GmbH (Mindestkapital CHF 20'000) zur Haftungsbegrenzung. Üblicher Schwellenwert: ab 3-4 Mitarbeitern oder Umsatz von CHF 500'000+.
Verwandte Begriffe
GmbH
Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit Mindestkapital von CHF 20'000. Gesellschafter haften nur mit ihrer Stammeinlage, nicht mit Privatvermögen. Geregelt in OR Art. 772ff.
LesenAHV
Die AHV ist die staatliche Altersvorsorge der Schweiz, finanziert durch obligatorische Beiträge von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Selbstständigerwerbenden. Sie bildet die 1. Säule des Schweizer Vorsorgesystems.
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