SIA-Norm 118
auch bekannt als: SIA 118, SIA-Bauvertragsnorm
Die SIA-Norm 118 ist die Schweizer Standard-Bauvertragsnorm der Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereinigung (SIA). Sie regelt Bauverträge zwischen Bauherr und Unternehmer und ergänzt das OR.
Die SIA-Norm 118 (Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten) ist die wichtigste private Bauvertragsnorm der Schweiz. Sie wird vereinbart durch Verweis im Werkvertrag und konkretisiert das OR-Werkvertragsrecht für Bauleistungen.
Wesentliche Themen: - Vergabe und Vertragsabschluss - Plan- und Materiallieferung - Ausführungsfristen und Verzug - Abnahme (förmlich, mit Protokoll) - Mängelrechte (oft strenger als OR) - Vergütung (Pauschal, Einheitspreis, Regie) - Sicherstellung und Bauhandwerker-Pfandrecht
Verjährungsfrist nach SIA 118: 2 Jahre Garantie ab Abnahme für offene Mängel, 5 Jahre für versteckte Mängel, übereinstimmend mit OR.
Für Handwerker im B2C-Geschäft: SIA 118 wird selten vereinbart, weil Endkunden den Wortlaut nicht kennen. Im B2B-Bauen mit Architekten und Generalunternehmern ist SIA 118 fast immer Vertragsbestandteil, wer dort ohne Kenntnis arbeitet, verliert Verhandlungsspielraum.
Verwandte Begriffe
Werkvertrag (OR Art. 363)
Der Werkvertrag (Art. 363 ff. OR) ist ein im Schweizer Obligationenrecht geregelter Vertrag, bei dem ein Unternehmer ein Werk gegen Vergütung herstellt. Er ist die rechtliche Grundlage für die meisten Handwerker-Aufträge.
LesenNPK
Der NPK (Normpositionen-Katalog) ist der Schweizer Standard für die Bau-Leistungsbeschreibung, herausgegeben vom CRB (Schweizerische Zentralstelle für Baurationalisierung). Er ermöglicht eine einheitliche Sprache zwischen Bauherr, Architekt und Unternehmer.
LesenMängelrüge
Die Mängelrüge ist die rechtlich bindende Anzeige eines Mangels durch den Besteller an den Unternehmer. Nach Schweizer OR muss sie unverzüglich nach Entdeckung des Mangels erfolgen, sonst gehen Garantie-Ansprüche verloren.
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