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SIA-Norm 118

auch bekannt als: SIA 118, SIA-Bauvertragsnorm

Die SIA-Norm 118 ist die Schweizer Standard-Bauvertragsnorm der Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereinigung (SIA). Sie regelt Bauverträge zwischen Bauherr und Unternehmer und ergänzt das OR.

Die SIA-Norm 118 (Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten) ist die wichtigste private Bauvertragsnorm der Schweiz. Sie wird vereinbart durch Verweis im Werkvertrag und konkretisiert das OR-Werkvertragsrecht für Bauleistungen.

Wesentliche Themen: - Vergabe und Vertragsabschluss - Plan- und Materiallieferung - Ausführungsfristen und Verzug - Abnahme (förmlich, mit Protokoll) - Mängelrechte (oft strenger als OR) - Vergütung (Pauschal, Einheitspreis, Regie) - Sicherstellung und Bauhandwerker-Pfandrecht

Verjährungsfrist nach SIA 118: 2 Jahre Garantie ab Abnahme für offene Mängel, 5 Jahre für versteckte Mängel, übereinstimmend mit OR.

Für Handwerker im B2C-Geschäft: SIA 118 wird selten vereinbart, weil Endkunden den Wortlaut nicht kennen. Im B2B-Bauen mit Architekten und Generalunternehmern ist SIA 118 fast immer Vertragsbestandteil, wer dort ohne Kenntnis arbeitet, verliert Verhandlungsspielraum.

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