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Regiearbeit

auch bekannt als: Regie-Auftrag, Aufwand-Vergütung

Bei der Regiearbeit wird der Werklohn nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet (Stundensatz × Stunden plus Material). Geregelt in OR Art. 374.

Regiearbeit ist die Vergütung nach tatsächlichem Aufwand. Geregelt in OR Art. 374: wenn keine Pauschale vereinbart wurde, gilt automatisch Aufwand-Vergütung nach "Wert der Arbeit und der Auslagen".

Komponenten: - Lohnstunden × vereinbarter (oder ortsüblicher) Stundensatz - Material zum Einkaufspreis plus üblicher Zuschlag (typisch 15-30%) - Reisezeit und Wegspesen - Maschinen- und Werkzeug-Einsatz nach vereinbartem Tarif

Dokumentationspflicht: bei Regiearbeit muss der Unternehmer die Stunden lückenlos dokumentieren. Ohne Stundenrapport mit Tag, Stunden, Tätigkeit kann der Besteller die Vergütung bestreiten, und meist mit Erfolg.

Für Schweizer Handwerker: Regiearbeit eignet sich für unklare Aufträge (Notdienst, Umbauten mit Überraschungs-Potenzial), kleine Reparaturen oder Service-Verträge. Nicht geeignet bei Endkunden mit knappem Budget, die wollen Preis-Sicherheit, also Pauschale.

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