Regiearbeit
auch bekannt als: Regie-Auftrag, Aufwand-Vergütung
Bei der Regiearbeit wird der Werklohn nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet (Stundensatz × Stunden plus Material). Geregelt in OR Art. 374.
Regiearbeit ist die Vergütung nach tatsächlichem Aufwand. Geregelt in OR Art. 374: wenn keine Pauschale vereinbart wurde, gilt automatisch Aufwand-Vergütung nach "Wert der Arbeit und der Auslagen".
Komponenten: - Lohnstunden × vereinbarter (oder ortsüblicher) Stundensatz - Material zum Einkaufspreis plus üblicher Zuschlag (typisch 15-30%) - Reisezeit und Wegspesen - Maschinen- und Werkzeug-Einsatz nach vereinbartem Tarif
Dokumentationspflicht: bei Regiearbeit muss der Unternehmer die Stunden lückenlos dokumentieren. Ohne Stundenrapport mit Tag, Stunden, Tätigkeit kann der Besteller die Vergütung bestreiten, und meist mit Erfolg.
Für Schweizer Handwerker: Regiearbeit eignet sich für unklare Aufträge (Notdienst, Umbauten mit Überraschungs-Potenzial), kleine Reparaturen oder Service-Verträge. Nicht geeignet bei Endkunden mit knappem Budget, die wollen Preis-Sicherheit, also Pauschale.
Verwandte Begriffe
Stundensatz
Der Stundensatz ist der Verrechnungspreis pro Arbeitsstunde des Handwerkers an den Kunden. In der Deutschschweiz 2026 typisch CHF 95-145 (Elektriker), CHF 100-150 (Sanitär), CHF 85-125 (Maler).
LesenPauschalpreis
Beim Pauschalpreis vereinbart der Unternehmer mit dem Besteller einen festen Preis für ein definiertes Werk, unabhängig vom tatsächlichen Aufwand. Geregelt in OR Art. 373.
LesenAbnahme (Werkvertrag)
Die Abnahme ist die Erklärung des Bestellers, dass er das Werk als vertragskonform akzeptiert. Sie löst die Fälligkeit des Werklohns und den Beginn der Garantiefrist aus. Geregelt in OR Art. 367.
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