mahnwesen

Mahnwesen (3-stufig)

auch bekannt als: Mahnverfahren, Mahnungen

Das 3-stufige Mahnwesen ist die übliche Schweizer Praxis bei offenen Forderungen: 1. Zahlungserinnerung (freundlich), 2. Mahnung (mit Frist), 3. Letzte Mahnung mit Betreibungs-Androhung.

Das Mahnwesen ist im Schweizer OR nicht starr vorgeschrieben (Art. 102 OR genügt eine einzige Mahnung, um den Verzug zu begründen). In der Praxis hat sich aber ein 3-stufiges Verfahren etabliert:

1. Zahlungserinnerung: nach 7-14 Tagen Fristüberschreitung. Höflicher Ton, "vielleicht ist die Rechnung untergegangen". Keine Mahn-Gebühr, kein Verzugszins. Zweck: aufmerksam machen, Beziehung wahren.

2. Mahnung: nach weiteren 14 Tagen. Klarer Ton, neue Frist (typisch 10 Tage), Verzugszins-Hinweis (5% gesetzlich), Mahn-Gebühr (CHF 20-30). Verzug ab dem 1. Tag offiziell.

3. Letzte Mahnung mit Betreibungs-Androhung: nach weiteren 10 Tagen. "Falls keine Zahlung innert 7 Tagen, werden wir das Betreibungsverfahren einleiten." Zweite Mahn-Gebühr.

Nach Ablauf der letzten Frist: Betreibungsbegehren beim zuständigen Betreibungsamt einreichen (Kosten CHF 30-50 je nach Streitwert), Zahlungsbefehl wird zugestellt.

Für Schweizer Handwerker bedeutet das: konsequentes Mahnwesen reduziert die durchschnittliche Forderungs-Liegezeit (DSO) deutlich. Mit Software wie Balio richtest du die 3 Mahnstufen einmal ein und verschickst jede Mahnung mit einem Klick, so bleibt keine offene Rechnung liegen.

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