Mahnwesen (3-stufig)
auch bekannt als: Mahnverfahren, Mahnungen
Das 3-stufige Mahnwesen ist die übliche Schweizer Praxis bei offenen Forderungen: 1. Zahlungserinnerung (freundlich), 2. Mahnung (mit Frist), 3. Letzte Mahnung mit Betreibungs-Androhung.
Das Mahnwesen ist im Schweizer OR nicht starr vorgeschrieben (Art. 102 OR genügt eine einzige Mahnung, um den Verzug zu begründen). In der Praxis hat sich aber ein 3-stufiges Verfahren etabliert:
1. Zahlungserinnerung: nach 7-14 Tagen Fristüberschreitung. Höflicher Ton, "vielleicht ist die Rechnung untergegangen". Keine Mahn-Gebühr, kein Verzugszins. Zweck: aufmerksam machen, Beziehung wahren.
2. Mahnung: nach weiteren 14 Tagen. Klarer Ton, neue Frist (typisch 10 Tage), Verzugszins-Hinweis (5% gesetzlich), Mahn-Gebühr (CHF 20-30). Verzug ab dem 1. Tag offiziell.
3. Letzte Mahnung mit Betreibungs-Androhung: nach weiteren 10 Tagen. "Falls keine Zahlung innert 7 Tagen, werden wir das Betreibungsverfahren einleiten." Zweite Mahn-Gebühr.
Nach Ablauf der letzten Frist: Betreibungsbegehren beim zuständigen Betreibungsamt einreichen (Kosten CHF 30-50 je nach Streitwert), Zahlungsbefehl wird zugestellt.
Für Schweizer Handwerker bedeutet das: konsequentes Mahnwesen reduziert die durchschnittliche Forderungs-Liegezeit (DSO) deutlich. Mit Software wie Balio richtest du die 3 Mahnstufen einmal ein und verschickst jede Mahnung mit einem Klick, so bleibt keine offene Rechnung liegen.
Verwandte Begriffe
Verzugszins
Der gesetzliche Verzugszins beträgt in der Schweiz 5% pro Jahr (OR Art. 104). Er fällt automatisch ab dem ersten Tag nach Ablauf der Mahnfrist an, ohne dass eine spezielle Vereinbarung nötig ist.
LesenVerjährung (OR Art. 128)
Verjährung im Schweizer OR: Forderungen aus Kaufverträgen, Werkverträgen und Werklohn-Forderungen verjähren nach 5 Jahren ab Fälligkeit (Art. 128 Ziff. 1 OR). Andere Forderungen typisch nach 10 Jahren (Art. 127 OR).
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