Ratgeber
QR-Rechnung mit Saldosteuersatz: So weist du MWST korrekt aus
Schweizer Handwerker mit Saldosteuersatz-Methode müssen die MWST auf der QR-Rechnung trotzdem ausweisen, aber anders als bei der Effektiv-Methode. Wir zeigen die Anforderungen, wie du deinen Saldosatz findest, und die Stolperfallen.
Das verbreitete Missverständnis
Viele Schweizer Handwerker, die neu in die Saldosteuersatz-Methode wechseln, weisen versehentlich den Saldosatz auf der Rechnung aus, also «MWST 4.5%» statt «MWST 8.1%». Das ist falsch. Konsequenz: der Kunde wird zu wenig belastet, deine Buchhaltung passt nicht, und beim ESTV-Audit wird die Differenz nachgefordert plus Zins.
Ebenso falsch: MWST komplett weglassen, weil «ich rechne ja saldobesteuert ab». Wer nicht steuerbefreit ist (Umsatz über CHF 100'000), MUSS auf der Rechnung MWST ausweisen, sonst riskierst du den Vorwurf der Steuerhinterziehung.
Was die ESTV erwartet
Die ESTV-Regel ist klar: auf der Rechnung an den Kunden steht IMMER der reguläre MWST-Satz (Bruttosystem). Der Saldosatz ist nur die interne Berechnungsmethode für die ESTV-Abrechnung. Rechenbeispiel (angenommener Saldosatz 4.5%):
- Sanitär-Auftrag mit Werklohn CHF 5'000 (exkl. MWST)
- Auf der QR-Rechnung: Werklohn CHF 5'000, MWST 8.1% = CHF 405, Brutto CHF 5'405
- Kunde überweist CHF 5'405 (sieht 8.1% wie immer)
- Du selbst rechnest gegenüber der ESTV mit deinem Saldosatz auf den Bruttoumsatz: CHF 5'405 × 4.5% = CHF 243.23 MWST-Schuld
Welcher Saldosatz gilt für dich?
Die ESTV definiert je Branche eigene Saldosätze, die die durchschnittliche Vorsteuerlast einer typischen Tätigkeit ausgleichen. Welcher Satz für deinen Betrieb gilt, hängt von der Branche ab und davon, ob Material oder Arbeit überwiegt. Viele Handwerks-Tätigkeiten liegen im Bereich von 4.5% bis 5.3%. Verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Saldosatz-Liste der ESTV (siehe Quellen unten), die regelmässig angepasst wird, zuletzt mit der MWST-Erhöhung per 1. Januar 2024.
Wichtig: die Branche muss zur tatsächlichen Tätigkeit passen. Wer als "Sanitärinstallateur" angemeldet ist, aber primär Heizungs-Wartungen macht, sollte mit der ESTV oder dem Treuhänder abklären, welcher Satz korrekt anwendbar ist.
Praxis-Tipp: gemischte Tätigkeiten
Wer mehrere Tätigkeiten ausübt (z.B. Sanitär plus Heizung plus Service-Wartung), kann unter Umständen mehrere Saldosätze gleichzeitig anwenden, wenn diese je mehr als 10% des Gesamtumsatzes ausmachen. Diese sogenannte "Doppelte Saldobesteuerung" muss mit der ESTV explizit vereinbart werden.
Weiterführend
Glossar-Eintrag: Saldosteuersatz. Übersicht zur QR-Bill: Swiss QR-Bill v2.4.