Ratgeber
Swiss QR-Bill v2.4: Was sich ab 13. November 2026 ändert
Am 13. November 2026 wird die Swiss QR-Bill v2.4 verbindlich. SIX hat die finalen Implementation Guidelines am 24. Februar 2026 veröffentlicht. Wir zeigen, was tatsächlich neu ist, und warum die meisten Schweizer Handwerker auf Code-Ebene nichts tun müssen.
Der Versions-Stand 2026
Die Swiss QR-Bill ist seit Oktober 2022 der einzige zulässige Schweizer Einzahlungsschein (eingeführt 2020, Ablösung der roten und orangen Einzahlungsscheine per 30. September 2022). SIX als Standard-Verwalter verabschiedet die Implementation Guidelines, die die Datenstrukturen, Layout-Vorgaben und Validierungs-Regeln festlegen. Aktueller Stand:
- v2.2 bis 21. November 2025
- v2.3 verbindlich seit 21. November 2025 (strukturierte Adresse Typ S Pflicht, erweiterter Zeichensatz)
- v2.4 verbindlich ab 13. November 2026 (Implementation Guidelines publiziert am 24. Februar 2026)
SIX sieht eine Übergangsfrist vor, in der beide Versionen parallel akzeptiert werden.
Die wichtigste Nachricht: für CHF ändert sich technisch nichts
Die offizielle Change Documentation von SIX hält explizit fest, dass v2.4 für die Fakturierung in Schweizer Franken keine technischen Anpassungen mit sich bringt. Wer heute eine v2.3-konforme QR-Rechnung in CHF erstellt – mit strukturierter Adresse Typ S, korrekter QR-IBAN-Wahl, korrekter Referenz und gültigem Zeichensatz – ist am 13. November 2026 automatisch v2.4-konform. Es gibt kein neues Pflichtfeld, keine neue Layout-Vorgabe und keine geänderte QR-Code-Struktur für CHF.
Was sich tatsächlich ändert
1. Restriktion bei EUR-Rechnungen
Wer eine Swiss QR-Bill in Euro ausstellt, darf ab v2.4 nur noch zwei Kombinationen verwenden: IBAN mit SCOR-Referenz, oder IBAN mit unstrukturierter Mitteilung. Andere Kombinationen aus v2.3 (etwa QR-IBAN mit QR-Referenz in EUR) entfallen. Für die Mehrheit der Schweizer Handwerker, die in CHF fakturieren, ist diese Anpassung nicht relevant. Wer EUR-Rechnungen ausstellt – etwa für deutsche oder österreichische Kunden – sollte mit dem Software-Anbieter klären, dass die Validierung ab 13.11.2026 entsprechend greift.
2. Rätoromanische Überschriften
Bereits seit 1. Januar 2026 gelten Ergänzungen zu den Überschriften in Rumantsch in den Kapiteln 3.2, 4.4 und Annex C der Implementation Guidelines. Das ist eine sprachliche Vervollständigung, die das Format gegenüber v2.3 nicht in der Datenstruktur ändert.
3. Versions-Kennzeichnung
Software-Anbieter sollten ab 13. November 2026 ihre Ausgangs-Rechnungen als v2.4 kennzeichnen, damit Empfänger und Banken sehen, dass die aktuelle Spezifikation berücksichtigt ist. Bei Banken-eigenen Avis und Auszügen kann sonst der Hinweis erscheinen, dass eine ältere Version verwendet wurde – formal kein Fehler, aber kosmetisch unsauber.
Was Handwerker tun müssen (und was nicht)
Wer mit moderner Cloud-Software arbeitet und in CHF fakturiert, muss auf der Anwender-Seite nichts tun. Der Anbieter rollt die Versions-Kennzeichnung mit einem Routine-Update aus, idealerweise einige Wochen vor dem Stichtag. Balio ist ab dem 13. November 2026 v2.4-ready – ohne dass du etwas tun musst.
Wer mit Excel-Vorlagen plus Drittanbieter-QR-Generator arbeitet, sollte den Wechsel auf eine professionelle Lösung jetzt prüfen. Drittanbieter-Generatoren werden nicht immer rechtzeitig auf v2.4 nachgezogen, und das saubere Versions-Tag fehlt häufig. Inhaltlich erstellst du zwar weiterhin eine gültige Rechnung – aber im Daten-Header steht möglicherweise weiter v2.3, was im Avis stören kann.
Wer in EUR fakturiert: aktiv beim Anbieter nachfragen, ob die Validierung ab 13.11.2026 nur noch IBAN+SCOR und IBAN+unstrukturierte Mitteilung zulässt – das ist die einzige Stelle, an der v2.4 echte technische Konsequenzen hat.
Weiterführend
Detail-Artikel zur Adress-Struktur: QR-Rechnung mit strukturierter Adresse Typ S. Glossar-Eintrag: Swiss QR-Bill.