akontorechnung

Akontorechnung

auch bekannt als: Abschlagsrechnung, Abschlagszahlung, À-conto-Rechnung

Eine Akontorechnung ist eine Teil-Rechnung während laufender Werk-Ausführung, die einen Vorschuss auf den Werklohn anfordert. Üblich bei mehrwöchigen Aufträgen mit hohem Material-Vorschuss.

Die Akontorechnung (à-conto, "auf Rechnung") ist eine Vorab-Forderung des Unternehmers während der Werk-Ausführung. Rechtliche Grundlage: OR Art. 372, der Werklohn ist erst mit Abnahme fällig, eine Akontorechnung ist also nur mit ausdrücklicher Vereinbarung im Werkvertrag oder in der Offerte zulässig.

Übliche Vereinbarung: 1/3 bei Auftragserteilung (Material-Vorschuss), 1/3 bei Werk-Halbzeit, 1/3 bei Abnahme. Oder: gestaffelt nach Bauphasen (Anlieferung, Montage, Fertigstellung).

Formale Anforderungen: - MWST: Akontorechnung muss MWST-mässig korrekt ausgewiesen sein. ESTV behandelt Akontozahlungen als steuerbaren Umsatz im Quartal der Zahlung - Abrechnung am Schluss: Schluss-Rechnung saldiert mit den geleisteten Akonto-Zahlungen, weist die Differenz aus - Akonto-Beträge ohne MWST sind ungültig, auch wenn der Werklohn am Schluss MWST-pflichtig ist

Für Handwerker bedeutet das: bei Aufträgen über CHF 10'000 mit Material-Vorschuss ist Akonto sinnvoll, weil sonst der Cashflow leidet. Klausel im Werkvertrag: "Anzahlung 30% bei Auftragserteilung, 30% bei Material-Anlieferung, Schlussrechnung bei Abnahme."

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