Werkvertrag vs Auftrag: der Unterschied einfach erklaert
Direkt-Antwort
Der zentrale Unterschied liegt im Geschuldeten. Beim Werkvertrag (OR Art. 363) schuldest du ein bestimmtes Ergebnis, also ein fertiges Werk wie eine montierte Kueche. Beim Auftrag (OR Art. 394) schuldest du das sorgfaeltige Taetigwerden, aber keinen garantierten Erfolg. Handwerksarbeiten sind in der Regel Werkvertraege, weil ein konkretes Resultat geschuldet ist.
Das Wichtigste in Kuerze
- Werkvertrag (OR Art. 363): geschuldet ist ein konkreter Erfolg, das fertige Werk.
- Auftrag (OR Art. 394): geschuldet ist sorgfaeltiges Handeln, nicht ein bestimmtes Ergebnis.
- Handwerksleistungen sind meist Werkvertraege.
- Beim Werkvertrag haftet der Unternehmer fuer Maengel am Werk.
- Ein Auftrag kann grundsaetzlich jederzeit widerrufen werden (OR Art. 404).
Werkvertrag: der Erfolg zaehlt
Beim Werkvertrag verpflichtest du dich, ein bestimmtes Werk herzustellen, etwa eine Wand zu verputzen oder einen Boden zu verlegen. Geschuldet ist das fertige, mangelfreie Resultat. Lieferst du es nicht oder ist es mangelhaft, kann der Besteller Nachbesserung, Minderung oder unter Umstaenden Wandelung verlangen. Diese Erfolgsbezogenheit ist typisch fuer das Handwerk.
Auftrag: die Sorgfalt zaehlt
Beim Auftrag schuldest du dagegen ein sorgfaeltiges Taetigwerden, ohne einen bestimmten Erfolg zu garantieren. Das passt zu Dienstleistungen wie Beratung, bei denen das Ergebnis nicht allein in deiner Hand liegt. Ein Auftrag kann grundsaetzlich jederzeit widerrufen oder gekuendigt werden (OR Art. 404), was ihn vom Werkvertrag unterscheidet.
Warum die Abgrenzung wichtig ist
Die Einordnung entscheidet, was du schuldest und wie gehaftet wird. Wer als Handwerker ein konkretes Werk abliefert, steht in einem Werkvertrag und haftet fuer dessen Maengel. Das solltest du bei Offerte und Vertrag im Hinterkopf haben, gerade bei der Beschreibung der Leistung und bei Gewaehrleistungsfragen.
Haeufige Fragen
Was ist der Hauptunterschied? Beim Werkvertrag ist ein Erfolg geschuldet, beim Auftrag das sorgfaeltige Taetigwerden ohne garantierten Erfolg.
Ist eine Handwerksarbeit ein Werkvertrag? In der Regel ja, weil ein konkretes Werk geschuldet ist.
Kann man einen Auftrag jederzeit kuendigen? Grundsaetzlich ja (OR Art. 404). Beim Werkvertrag gelten andere Regeln.
Wer haftet fuer Maengel? Beim Werkvertrag haftet der Unternehmer fuer Maengel am Werk.
Quellen
- PRIMAER: fedlex.admin.ch, Obligationenrecht (SR 220), Werkvertrag Art. 363 ff. und Auftrag Art. 394 ff., Widerruf Art. 404.
- Hinweis: Keine Rechtsberatung.
Von Kevin Sachs, Geschäftsführer · Veröffentlicht am 22. Juni 2026
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