- Schweiz
- Kanton Thurgau
- Warth-Weiningen
Warth-Weiningen
Kanton Thurgau
In Warth-Weiningen gilt das Baureglement in der Fassung vom 05.09.2018. Eine Revision ist zurzeit nicht gemeldet.
Gemeinde
Steuerfuss Kanton und Gemeinde203 %
Leerwohnungsquote0 %
Zweitwohnungsanteil7.09 %
Fläche8.2 km²