Warth-Weiningen

Kanton Thurgau

In Warth-Weiningen gilt das Baureglement in der Fassung vom 05.09.2018. Eine Revision ist zurzeit nicht gemeldet.

Gemeinde

Steuerfuss Kanton und Gemeinde203 %
Leerwohnungsquote0 %
Zweitwohnungsanteil7.09 %
Fläche8.2 km²

Baureglement

BauordnungBaureglement
Fassung05.09.2018
RevisionKeine gemeldet

Rechtsdokumente

Nachbargemeinden