Celerina/Schlarigna
Kanton Graubünden
In Celerina/Schlarigna gilt die Bauordnung «Baugesetz» in der Fassung vom 13.05.2014. Die Gemeinde kennt 3 Wohnzonen. Eine Revision ist zurzeit nicht gemeldet.
Gemeinde
Steuerfuss Gemeinde 50 %
Leerwohnungsquote 0.21 %
Zweitwohnungsanteil 68.48 %
Fläche 24 km²
Bauordnung
Zonen
Wohnzonen Wohnzone A, Wohnzone B, Wohnzone C
Arbeitszonen Gewerbezone
Mischzonen Wohn-/ Gewerbezone D, Wohn-/ Gewerbezone E, 2. Erschliessungsetappe, Wohn-/ Gewerbezone F
Kern- und Zentrumszonen Dorferweiterungszone, Dorfzone
Zonen für öffentliche Nutzungen Zone für öffentliche Bauten und Anlagen, Zone für öffentlichen und einheimischen Wohnungsbau
Ausserhalb der Bauzonen Landwirtschaft, Wald, Schutz- und Freihaltezonen, weitere Zonen
Masse je Zone
Rechtsdokumente
Umgebung
Celerina/Schlarigna
Fassung 13.05.2014 · Steuerfuss 50 %
Fassung 30.06.2026 · Steuerfuss 75 %
Fassung 12.09.2023 · Steuerfuss 75 %
Fassung 25.02.2025 · Steuerfuss 55 %