Celerina/Schlarigna

Kanton Graubünden

In Celerina/Schlarigna gilt die Bauordnung «Baugesetz» in der Fassung vom 13.05.2014. Die Gemeinde kennt 3 Wohnzonen. Eine Revision ist zurzeit nicht gemeldet.

Gemeinde

Steuerfuss Gemeinde 50 %
Leerwohnungsquote 0.21 %
Zweitwohnungsanteil 68.48 %
Fläche 24 km²

Bauordnung

Bauordnung Baugesetz
Fassung 13.05.2014
Revision Keine gemeldet

Zonen

Wohnzonen Wohnzone A, Wohnzone B, Wohnzone C
Arbeitszonen Gewerbezone
Mischzonen Wohn-/ Gewerbezone D, Wohn-/ Gewerbezone E, 2. Erschliessungsetappe, Wohn-/ Gewerbezone F
Kern- und Zentrumszonen Dorferweiterungszone, Dorfzone
Zonen für öffentliche Nutzungen Zone für öffentliche Bauten und Anlagen, Zone für öffentlichen und einheimischen Wohnungsbau
Ausserhalb der Bauzonen Landwirtschaft, Wald, Schutz- und Freihaltezonen, weitere Zonen
Masse je Zone

Rechtsdokumente

Umgebung

Celerina/Schlarigna
Fassung 13.05.2014 · Steuerfuss 50 %
Fassung 30.06.2026 · Steuerfuss 75 %
Fassung 12.09.2023 · Steuerfuss 75 %
Fassung 25.02.2025 · Steuerfuss 55 %