Marsens
Kanton Freiburg
In Marsens gilt die Bauordnung «Règlement communal d'urbanisme» in der Fassung vom 03.05.2023. Eine Revision ist zurzeit nicht gemeldet.
Gemeinde
Steuerfuss Gemeinde75 %
Leerwohnungsquote1.12 %
Zweitwohnungsanteil9.88 %
Fläche8.3 km²